Microsoft’s Bing and Apple’s iMessage Exempt from EU’s Digital Markets Act

Die Digitalmärkte-Verordnung (DMA) der Europäischen Union (EU) hat in letzter Zeit für Aufsehen gesorgt, da sie verpflichtende Regelungen für große digitale Plattformen, sogenannte Gatekeeper, einführen soll. Jedoch könnten Microsofts Suchmaschine Bing und Apples iMessage von dieser Verordnung ausgenommen sein, da sie keine dominante Stellung in ihren jeweiligen Segmenten einnehmen.

Im Gegensatz zu anderen großen digitalen Plattformen haben Bing und iMessage nicht das gleiche Maß an Beliebtheit und Dominanz, was bedeutet, dass sie nicht in die Kategorie der Gatekeeper gemäß der DMA fallen. Diese Ausnahme basiert darauf, dass diese Plattformen in Bezug auf Marktanteil und Nutzerbasis nicht bedeutend genug sind.

Die im September 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedete DMA zielt darauf ab, fairere und wettbewerbsfähigere digitale Märkte in den EU-Mitgliedsländern zu schaffen. Sie identifiziert Gatekeeper als große digitale Plattformen, die Kernplattformdienste wie Suchmaschinen, App-Stores und Messenger-Dienste bereitstellen.

Das Gesetz legt Richtlinien fest, denen Gatekeeper zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs auf den digitalen Märkten folgen müssen. Microsoft und Apple argumentierten jedoch, dass ihre jeweiligen Plattformen Bing und iMessage aufgrund ihres geringeren Marktanteils und ihrer Nutzerbasis nicht als Gatekeeper eingestuft werden sollten.

Während Bing und iMessage von der DMA möglicherweise befreit sind, unterliegen andere Dienste und Produkte, die von Microsoft und Apple angeboten werden, weiterhin der Verordnung. Zum Beispiel wird die DMA auf das Windows-Betriebssystem von Microsoft und LinkedIn angewendet, während Apples App Store, der Safari-Browser und das iOS-Betriebssystem für iPhones ebenfalls in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Die DMA stellt Gatekeeper vor Herausforderungen, da sie ihnen verbietet, ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen auf ihren Plattformen gegenüber Angeboten von Drittanbietern bevorzugt zu platzieren. Sie gewährleistet auch gleichen und fairen Zugang zu Daten für Drittanbieterdienste und gewerbliche Nutzer. Darüber hinaus beendet das Gesetz Praktiken, die es Nutzern verwehren, vorinstallierte Software zu deinstallieren oder auf Unternehmen außerhalb der Gatekeeper-Plattformen zuzugreifen.

Um die Einhaltung sicherzustellen, wird die Kommission bei Bedarf Marktrecherchen durchführen. Ein Verstoß kann mit Strafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 % bei wiederholten Verstößen geahndet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bing und iMessage zwar von der DMA ausgenommen sein mögen, das Gesetz jedoch darauf abzielt, faire Wettbewerbsbedingungen auf den digitalen Märkten zu schaffen und fairen Wettbewerb unter Gatekeepern zu fördern.